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Status-Kit für Musikschulen, VHS und Bildungsträger mit Honorarkräften

Bis Ende 2027 entscheiden: Anstellung, sauberer Honorarvertrag oder Ehrenamt, mit Kostenrechner und Vertragsvorlagen.

Das Problem

Seit dem Herrenberg-Urteil gelten viele Honorarlehrkräfte als abhängig beschäftigt. Eine Übergangsregel schützt Auftraggeber bis Ende 2027, danach drohen Beiträge. Musikschulen, Volkshochschulen, private Bildungsträger und Vereine müssen ihre Modelle umstellen und kennen die Kosten der Alternativen nicht.

Die Lösung

Digitales Kit: Leitfaden zu den Abgrenzungskriterien, Entscheidungsbaum je Lehrkraft, Kostenrechner (Anstellung, Minijob, Honorar, Übungsleiterpauschale), Vertragsvorlagen mit Anwaltsprüfung, Kommunikationsvorlagen für Lehrkräfte und Eltern, Webinar-Aufzeichnungen. Upsell: Gruppenberatung mit Fachanwalt.

Warum jetzt

Die Übergangsregel wurde im März 2026 bis 31.12.2027 verlängert; ab 1.1.2028 setzt laut DRV die Versicherungspflicht ein. Haushalte für 2027 und 2028 werden jetzt geplant.

Warum das nur im DACH-Raum so funktioniert

Das Thema ist rein deutsches Sozialversicherungsrecht (SGB IV, BSG-Rechtsprechung, DRV-Praxis). Es gibt keine übertragbaren Lösungen aus anderen Ländern.

Zielgruppe

Leitungen von Musikschulen, Volkshochschulen, privaten Bildungsträgern, Nachhilfeinstituten und Sportvereinen mit Honorarkräften.

Belege (4)

Umsetzung mit Pro

Geschäftsmodell, Kanäle für die ersten Kunden, MVP-Plan, Wettbewerb, Recht und Risiken.

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