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QR-Belegausgabe zum Nachrüsten für österreichische Registrierkassen

Digitaler Beleg per QR-Code am Tresen, ohne die Kasse zu tauschen.

Das Problem

In Österreich gilt die Belegerteilungspflicht ab dem ersten Euro. Seit 1. Oktober 2026 darf der Beleg auch digital per QR-Code bereitgestellt werden. Viele kleinere Betriebe nutzen ältere Kassen, deren Hersteller diese Funktion nicht oder nur gegen Aufpreis nachrüsten.

Die Lösung

Kleine Box oder App, die sich als virtueller Bondrucker zwischen Kasse und Drucker hängt, den signierten Beleg übernimmt und am Kundendisplay oder Tablet als QR-Code anzeigt. Gäste rufen den Beleg ohne App im Browser ab; Papierdruck nur auf Wunsch.

Warum jetzt

Die digitale Belegausgabe ist seit 1.10.2026 zulässig, zeitgleich mit weiteren Erleichterungen im Entbürokratisierungspaket. Betriebe suchen Wege, Papier und Bonrollen zu sparen.

Warum das nur im DACH-Raum so funktioniert

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) mit signierten Belegen und die österreichischen BMF-Erlasse sind landesspezifisch. Internationale Kassen-Anbieter setzen das spät oder gar nicht um.

Zielgruppe

Gastronomie, Bäckereien, Marktstände und kleine Händler in Österreich mit bestehender Registrierkasse.

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