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Grenzhandel-Compliance für Shops zwischen Schweiz und EU

Für Schweizer Shops die EU-verantwortliche Person, für deutsche Shops die Schweizer Mehrwertsteuer: ein Paket für beide Richtungen.

Das Problem

Schweizer Onlinehändler brauchen für Verbraucherprodukte in der EU einen dort ansässigen Wirtschaftsakteur nach der Produktsicherheitsverordnung. In der Gegenrichtung müssen sich ausländische Versandhändler und seit 2025 auch Plattformen ab einer Umsatzschwelle in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren. Kleine Shops verstehen beide Regimes selten.

Die Lösung

Service mit zwei Modulen: (1) CH nach EU: Übernahme der Rolle als verantwortliche Person über Partner in Deutschland, Produktakte und Kennzeichnung nach GPSR, Marktplatz-Angaben. (2) EU nach CH: Prüfung der Umsatzschwelle, Schweizer MWST-Registrierung mit Steuervertretung, Zollabwicklung mit Logistikpartnern.

Warum jetzt

Die GPSR gilt seit Dezember 2024 und Marktplätze setzen die Angaben zunehmend durch. Die Schweizer Plattformbesteuerung gilt seit 1.1.2025 und erhöht den Druck auf Händler, die über Marktplätze in die Schweiz verkaufen.

Warum das nur im DACH-Raum so funktioniert

Die Kombination aus EU-Produktrecht und Schweizer Mehrwertsteuerrecht im deutschsprachigen Grenzraum ist ein Nischenwissen. US-Compliance-Apps decken meist nur die EU-Seite ab.

Zielgruppe

Schweizer Onlineshops mit Verkauf in die EU und deutsche Shops mit relevanten Kleinsendungen in die Schweiz.

Belege (4)

Umsetzung mit Pro

Geschäftsmodell, Kanäle für die ersten Kunden, MVP-Plan, Wettbewerb, Recht und Risiken.

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