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EUDR-Sorgfaltsservice für Waldbesitzer, Sägewerke und Rinderhalter

Registrierung, Geodaten und Sorgfaltserklärung im EU-System erledigt, bevor die Stichtage greifen.

Das Problem

Die EU-Entwaldungsverordnung wurde mehrfach verschoben und vereinfacht. Waldbesitzer, kleine Sägewerke und Rinderhalter wissen nicht, ob und ab wann sie selbst eine Sorgfaltserklärung abgeben oder nur eine Referenznummer speichern müssen. Geodaten der Flächen liegen selten digital vor.

Die Lösung

Service über Waldbesitzervereinigungen und Maschinenringe: Rollenklärung (Erstinverkehrbringer oder nachgelagert), Erfassung der Geodaten aus vorhandenen Flächenregistern, Registrierung im EU-Informationssystem, Abgabe der (vereinfachten) Sorgfaltserklärung, Ablage der Referenznummern für Abnehmer.

Warum jetzt

Der Anwendungsbeginn für große und mittlere Marktteilnehmer ist der 30.12.2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen überwiegend der 30.06.2027. Abnehmer fordern Referenznummern bereits jetzt an.

Warum das nur im DACH-Raum so funktioniert

Mittel: Die EUDR ist EU-weit, aber der Zugang zu deutschen Flächendaten, Forstverwaltungen und Waldbesitzer-Strukturen ist lokal. Für Kleinwaldbesitzer zählt Vertrauen vor Ort.

Zielgruppe

Private und kommunale Waldbesitzer, Forstbetriebsgemeinschaften, kleine Sägewerke, Rinderhalter und Viehhändler.

Belege (4)

Umsetzung mit Pro

Geschäftsmodell, Kanäle für die ersten Kunden, MVP-Plan, Wettbewerb, Recht und Risiken.

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