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CBAM-Meldeservice für Importeure knapp über der Mengenschwelle

Zulassung, Emissionsdaten der Lieferanten und Jahreserklärung für Stahl-, Aluminium- und Zementimporteure, die keine eigene Abteilung dafür haben.

Das Problem

Seit 2026 sind Importeure mit höchstens 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr befreit. Wer darüber liegt, braucht den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, muss Emissionsdaten von Lieferanten aus Drittstaaten einholen und ab 2027 Erklärung und Zertifikate abgeben. Mittelständische Importeure und Großhändler haben dafür kein Personal.

Die Lösung

Produktisierter Service: Mengenprüfung gegen die Schwelle, Antrag im CBAM-Register, Lieferanten-Kommunikation für Emissionsdaten (Vorlagen in mehreren Sprachen), Plausibilisierung, Vorbereitung der Jahreserklärung und Zertifikatebedarf. Vertrieb über Speditionen und Zollagenturen.

Warum jetzt

Die definitive Phase läuft seit 1.1.2026. Die erste Erklärung für das Jahr 2026 ist bis 30.09.2027 fällig, der Zertifikatehandel beginnt am 1.2.2027.

Warum das nur im DACH-Raum so funktioniert

Gering bis mittel: CBAM ist EU-Recht, in Deutschland aber mit DEHSt und Zollverwaltung als Ansprechpartner. Der Vorteil liegt in Nähe zu deutschen Speditionen und Großhändlern.

Zielgruppe

Metallgroßhändler, Maschinenbauer und Bauzulieferer mit Importen knapp über 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr.

Belege (4)

Umsetzung mit Pro

Geschäftsmodell, Kanäle für die ersten Kunden, MVP-Plan, Wettbewerb, Recht und Risiken.

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